Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.beteiligung.st.
Der Verein beteiligung.st, die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Bürger*innenbeteiligung, möchte seine Website für alle Menschen gut nutzbar machen. Dabei orientiert sich beteiligung.st am Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetz (StWZG, LGBl. Nr. 50/2019). Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um. Sie regelt den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend angeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ in der Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus diesen Gründen nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente: Nicht alle Dokumente, die im Download-Bereich und in der Bibliothek bereitstehen, sind bereits barrierefrei gestaltet (betrifft insbesondere ältere Dokumente; u. a. WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1, 1.3.1). Neue Dokumente werden barrierefrei erstellt, ältere sukzessive ersetzt. Sollten Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Dokument benötigen, stellen wir Ihnen die Inhalte auf Anfrage gerne in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.
Inhalte Dritter: Vereinzelt eingebundene Inhalte Dritter (z. B. verlinkte externe Dokumente oder Materialien von Partnerorganisationen), die vom Verein beteiligung.st weder finanziert noch entwickelt wurden und nicht seiner Kontrolle unterliegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte kann keine Aussage über die Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung
Grundlage der Erklärung ist ein technisches Audit der Website (Mai-Juli 2026) sowie die anschließende Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen. Die Prüfung erfolgte anhand der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) unter Einsatz automatisierter Prüfwerkzeuge sowie manueller Tests (Tastaturbedienung, Screenreader, Zoom/Reflow).
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf dieser Website bemerken, teilen Sie uns diese bitte mit. Beispielsweise Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder andere Mängel bei der Barrierefreiheit. Beschreiben Sie das Problem und nennen Sie die Internetadresse (URL) der betroffenen Seite oder des betroffenen Dokuments. Wir prüfen jede Mitteilung. Innerhalb von zwei Monaten teilen wir Ihnen das Ergebnis der Prüfung mit und welche Maßnahmen wir bereits umgesetzt haben oder noch planen.
Verein beteiligung.st
Die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Bürger*innenbeteiligung
Karmeliterplatz 2, 2. Stock
8010 Graz, Österreich
Telefon: +43 316 903 70 110
E-Mail: office@beteiligung.st
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark wenden. Diese prüft, ob die Bestimmungen des Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetzes eingehalten werden.
Gleichbehandlungsstelle des Landes Steiermark
Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten
Burgring 4, 8010 Graz
Telefon: +43 316 877 5841
E-Mail: gleichbehandlung@stmk.gv.at
Web: www.gleichbehandlung.steiermark.at